Der Begriff des Kaufes ist juristisch gesehen in den Bereich des Zivilrechts, genauer gesagt in den Bereich des sogenannten Schuldrechts einzuordnen. Um etwas zu kaufen, ist ein sogenannter Kaufvertrag notwendig. Dieser Kaufvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die auf die Verpflichtung der einen Seite zur Übergabe des Geldes und der anderen Seite zur Übergabe der Ware gerichtet sind. Gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Kaufvertrages sowie der Vorgänge des Kaufes im Allgemeinen finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB.
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Einzelne Futterbohnen genmanipuliert - keine Bio-Schweine mehr Nürnberg (D-AH) - Schweinisch genau: Weil gerade mal 2,7 Prozent der Sojabohnen für seine Ferkel versehentlich aus genetisch veränderter Ernte stammten, hat das zuständige Landesamtes für Verbraucherschutz
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Nürnberg (D-AH) - Fußballern droht bei einer Blutgrätsche nicht nur die rote Karte. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, kann einem Hobbykicker ein Foul auch finanziell teuer zu stehen kommen. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte jetzt einen Fußballer aus dem Ruhrgebiet zu 6000 Euro Schadensersatz (Az. 34 U 81/05). Beim Spiel zweier Amateurmannschaften wollte der Mann einen Durchmarsch seines Gegenspielers verhindern - und das gelang ihm nur mit einem groben Foul. Anstatt den Ball zu spielen, grätschte der Fußballer gegen das Bein des Gegners. Der verletzte sich dabei schwer. Diese Unsportlichkeit bestraften die Richter aus Hamm und verurteilten den unfairen Sportler zum Ersatz der Arzt- und Krankenhauskosten. Das heißt aber nicht, dass es für jede Tätlichkeit Schadensersatz gibt. Der Sportrechtsexperte: Wer aber seinen Gegner mit einer Blutgrätsche zu Fall bringt, hat die Grenze zur Unfairness eindeutig überschritten - und muss dann auch für die Folgen haften.
Nürnberg (D-AH) - Schweinisch genau: Weil gerade mal 2,7 Prozent der Sojabohnen für seine Ferkel versehentlich aus genetisch veränderter Ernte stammten, hat das zuständige Landesamtes für Verbraucherschutz einem niedersächsischen Bauern untersagt, die ausgewachsenen Tiere als Öko-Schweine zu verkaufen. Und das zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied (Az. 4 B 24/07). Obwohl der Fehlgriff bereits nach ganzen 8 Tagen bemerkt und korrigiert wurde und das Schweinefutter sowieso nur 1,7 Prozent Sojabohnen enthielt. Also insgesamt nur 0,04 Prozent des Futters genetisch verseucht waren, wie die telefonische Rechtsberatung der deutschen Anwaltshotline betont. Die Begründung der Richter: Nach dem Europäischen Landwirtschaftsrecht darf gentechnisch verändertes Futter im ökologischen Landbau prinzipiell nicht verwendet werden. Das Futter, welches die Bio-Ferkel eine Woche lang zu sich genommen haben, war aber genetisch verändert und hätte selbst in der konventionellen Schweinezucht gesondert gekennzeichnet werden müssen. Dass dem nicht so war und dem Landwirt sein Frevel zunächst gar nicht bewusst war, ändert nichts an der verfahrenen Situation. Der Verbraucher vertraue beim Kauf von Bio-Fleisch darauf, dass die Tiere keinerlei gentechnisch verändertes Futter zu sich genommen haben - egal, ob im konkreten Fall die wenigen gentechnisch veränderten Bohnen die Qualität überhaupt beeinflussen konnten oder nicht. Sinn und Zweck des generellen Verbots der Verwendung von solchem Futter ist allein der Schutz des Vertrauens der Verbraucher.
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