Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Käuferrecht
In der juristischen Diktion spricht man normalerweise nicht von Käuferrecht, sondern von Kaufrecht oder von den Rechten des Käufers. Diese sind vielfältig und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Danach hat der Käufer das Recht, dass ihm die Kaufsache mangelfrei übergeben und das Eigentum daran übertragen wird.
Häufig kommt es hierbei jedoch zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Verkäufer, insbesondere weil dem Käufer die Kaufsache nicht oder nicht fristgerecht übergeben wird. Nicht selten wird eine andere, von der Vereinbarung bzw. der Bestellung abweichende (Aliud) oder sogar eine mangelhafte Sache geliefert.
Hier stellt dich die Frage der weiteren Vorgehensweise. Bereits in diesem Stadium sollte die anwaltliche Beratung ansetzen, da hier rechtliche Fehler unterlaufen können mit der Folge, dass der Käufer mit weiteren, gesetzlich bestehenden Ansprüchen ausgeschlossen ist. Deshalb sollte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zunächst beraten werden, welche Erklärungen gegenüber dem anderen Vertragspartner abgegeben werden.
Fragen zum Kaufrecht beantworten Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline gerne per E-Mail oder am Telefon. Stand: 13.09.2010