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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Inkassobüro

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Inkassobüro


Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen und befasst sich mit der gewerbsmäßigen Einziehung von Forderungen. Es hilft Gläubigern, offene Geldbeträge von Dritten zu erlangen. Inkassobüros brauchen dafür eine behördliche Erlaubnis. Die Tätigkeit beschränkt sich meist auf außergerichtliche Aktivitäten. So verfasst ein Inkassobüro insbesondere Mahnungen an den Schuldner, schließt Ratenzahlungsvereinbarungen ab oder leitet eine Zwangsvollstreckung ein. Hierzu ist allerdings ein so genannter Titel nötig, der beispielsweise ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine sonstige vollstreckbare Urkunde sein kann. Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros muss ebenfalls der Schuldner zahlen, soweit er sich bereits im Zahlungsverzug befindet.Bevor man eine Forderung an ein Inkassobüro zahlt, sollte man in jedem Fall die Höhe überprüfen lassen, da viele Inkassobüros dazu neigen, zu hohe Inkassoforderungen zu stellen.

Sollten hierzu Fragen auftreten, stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem Zivilrecht gerne beratend zur Seite.
Stand: 28.10.2011

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Inkassobüro

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