Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Inkassobüro
Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen und befasst sich mit der gewerbsmäßigen Einziehung von Forderungen. Es hilft Gläubigern, offene Geldbeträge von Dritten zu erlangen. Inkassobüros brauchen dafür eine behördliche Erlaubnis. Die Tätigkeit beschränkt sich meist auf außergerichtliche Aktivitäten. So verfasst ein Inkassobüro insbesondere Mahnungen an den Schuldner, schließt Ratenzahlungsvereinbarungen ab oder leitet eine Zwangsvollstreckung ein. Hierzu ist allerdings ein so genannter Titel nötig, der beispielsweise ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine sonstige vollstreckbare Urkunde sein kann. Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros muss ebenfalls der Schuldner zahlen, soweit er sich bereits im Zahlungsverzug befindet.Bevor man eine Forderung an ein Inkassobüro zahlt, sollte man in jedem Fall die Höhe überprüfen lassen, da viele Inkassobüros dazu neigen, zu hohe Inkassoforderungen zu stellen.
Sollten hierzu Fragen auftreten, stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem Zivilrecht gerne beratend zur Seite. Stand: 28.10.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Inkassobüro
Call by Call Rechnung über ein drei Jahre altes Telefonat - Muss diese beglichen werden? Frage: Ich habe am 11.09.2009 eine Zahlungserinnerung für eine Rechnung erhalten, die angeblich vom 30.06.2006 stammte für call by call Verbindungen über eine Firma. Die Kosten sollen nicht übe... Antwort: Sehr geehrter Mandant, gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der kürzlich erhaltenen Zahlungserinnerung für call by call Verbindungen von Juni 2006 übe ...⇒ zum vollständigen Fall