Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema in Verzug setzen
Ein Schuldner kann auf verschiedene Arten in Verzug gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings immer, dass er einer bestehenden Verbindlichkeit bei deren Fälligkeit nicht nachkommt. Schickt der Gläubiger dann eine Mahnung, so kommt der Schuldner ab Zugang der Mahnung in Verzug. Gemahnt werden kann auch mündlich (telefonisch). Sobald der Schuldner sich in Verzug befindet, schuldet er im Falle einer Geldforderung Verzugszinsen. In Verzug kommt der Schuldner ferner dann, wenn er sich zu Unrecht weigert, die fällige Leistung oder Zahlung zu erbringen oder wenn er zu einem bestimmten vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Zeitpunkt nicht leistet oder zahlt. Rechtlich interessant ist die Situation des Verzuges nicht zuletzt deshalb, weil der Schuldner dem Gläubiger für den infolge des Verzuges entstehenden Schaden haftet. So kann beim Unternehmen des Gläubigers Produktionsausfall entstehen, wenn der Schuldner mit der Lieferung eines bestimmten Materials in Verzug gerät.
Unsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen beraten Sie gerne zu Fragen des Verzuges. Halten Sie eventuelle Vertragsunterlagen bereit. Stand: 19.07.2010