Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema IContent
Seit ca. 4 - 5 Jahren haben wenige Firmen für einen besonderen zweifelhaften Ruf bei Vertragsabschlüssen im Internet gesorgt. Zu diesen wenigen gehört auch die IContent GmbH mit Sitz in Rodgau.
Die IContent GmbH betreibt einige Internetseiten, unter anderem die sehr oft genutzte Seite www.outlets.de. Bevor die Seite genutzt werden kann, wird der Nutzer veranlasst, sich mit seinen persönlichen Daten zu registrieren. Hiernach fordert die IContent GmbH von dem Nutzer die Zahlung einer angeblich vereinbarten Vergütung i. H. v. 8,00 Euro mtl. bei einem Abschluss eines 24-monatigen Vertrages.
Die IContent GmbH verfolgt die Nutzer der Internetangebote hartnäckig durch mehrere E-Mails und sodann durch Einschaltung des Deutschen Zentral Inkasso. Das Deutsche Zentral Inkasso versendet in den letzten Tagen vermehrt Briefe, welchen ein Urteil des Amtsgerichtes Detmold angehangen ist und in welchem der IContent GmbH die Zahlung der vermeintlich vereinbarten Vergütung zugesprochen wurde.
Lassen Sie sich von einer solchen Vorgehensweise nicht unter Druck setzen und zahlen Sie bitte auf gar keinen Fall. Zwar ist nicht zu verkennen, dass es in den letzten Monaten einige Amtsgerichte gegeben hat, die in einem Rechtsstreit zwischen der IContent GmbH und dem Nutzer der IContent GmbH Recht gegeben haben und dieser den Anspruch auf Zahlung gewährt haben. Allerdings gilt ein Urteil, so auch das Urteil des Amtsgerichtes Detmold ausschließlich zwischen den beiden Parteien des Rechtsstreites, hat also mit Ihnen nicht das Geringste zu tun, zum anderen ist unklar und unter welchen Umständen das Urteil zu Stande gekommen ist. Gerade das Urteil des Amtsgerichtes Detmold deutet darauf hin, dass sich der in Anspruch genommene Nutzer nicht ausreichend gegen die Forderung gewehrt hat, so dass man hier eine mangelnde Verteidigung vermuten könnte.
Bitte lassen Sie sich bei einem Anwalt beraten. Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen gern zur Seite! Stand: 09.08.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema IContent
Abofalle im Internet - Besteht in solchen Fällen eine Zahlungspflicht? Frage: Offenbar bin ich in eine Abofalle getappt Das ist lange her, es liegt keine Erinnerung vor. Die Firma "Outlets (IContent GmbH)" schickt mir eine Rechnung über 96 Euro.Fragen: Kann ich ein "Vertragsexemplar... Antwort: Sehr geehrter Mandant,Bei der Firma Outlets.de (Content GmbH), der Sie offensichtlich ins Netz gegangen sind, handelt es sich um eine der vielen Firmen, die überwiegend in der Internet-Abzock-Szen ...⇒ zum vollständigen Fall
Internetabzocke lauert hinter harmlosen Download einer kostenlosen Software Frage: Internetabzocke mit einem InternetbetreiberIch habe eine Software kostenlos herunter geladen und bin somit gleich einen Vertrag eingegangen, was ich überhaupt nicht wollte und mir auch so nicht bewuss... Antwort: Sehr geehrte Mandantin, Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Seite wird durch die Firma Content Service LtD. aus Mannheim betreiben. Der Betreiber ist einschlägig dafür bekannt, angeblich ...⇒ zum vollständigen Fall