Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema höhere Gewalt
Als höhere Gewalt werden im deutschen Recht Umstände bezeichnet, die von den Vertragsparteien selbst nicht oder nur unwesentlich beeinflusst werden können. Klare Fälle höherer Gewalt sind innerstaatliche Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen jeder Art wie Unwetter, Überschwemmungen usw. Bei höherer Gewalt scheidet ein Schadenersatzanspruch aus, da keiner der Vertragsparteien ein Verschulden anzulasten ist. Im Baurecht führt das Vorliegen höherer Gewalt zur Verlängerung der vereinbarten Ausführungsfrist. Im Reiserecht haben der Veranstalter und auch der Reisende jeweils das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wobei der Veranstalter für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung fordern darf. Der Veranstalter muss für die Rückbeförderung sorgen. Gegenseitige Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
Unsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen beraten Sie gerne zu Fragen der höheren Gewalt und den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.Halten Sie eventuelle Vertragsunterlagen bereit.
Stand: 19.07.2010
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