Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Haustürgeschäft
Das Haustürgeschäft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches umfasst spezielle Situationen eines Vertragsschlusses. Nach dem Gesetz kann ein Haustürgeschäft bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gegeben sein, etwa bei einem Vertragsschluss am Arbeitsplatz, im Bereich der Privatwohnung, bei einer Freizeitveranstaltung und in weiteren im Gesetz genannten Situationen. Immer erforderlich ist, dass ein Vertragsschluss zwischen einem Verbrauche und einem Unternehmer vorliegt, welcher auf eine entgeltliche Leistung gerichtet ist. Im Falle des Vorliegens eines Hautürgeschäfts wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gewährt. Durch einen Widerruf kann sich ein Verbraucher unter den in dem Gesetz genannten Voraussetzungen von einem Vertrag ohne Angabe von Gründen loslösen. Der Verbraucher soll durch diese Regelung nach dem Willen des Gesetzgebers vor übereilten Vertragsschlüssen in bestimmten Situationen geschützt werden. Dem Unternehmer werden durch das Gesetz Belehrungspflichten auferlegt. Zu allen Fragen des Widerrufsrechts und zum Haustürgeschäft berät Sie ein in diesem Fachgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge oder Abrechnungen bereit. Ihnen steht ein besonderes Widerrufsrecht zu.
Geschäft mit Haustür zu Recht widerrufen Nürnberg (D-AH) - Wird ein Handels- oder Firmenvertreter ausdrücklich in die Privatwohnung eines Kunden bestellt, so kann von einem Haustürgeschäft keine Rede mehr sein. Denn der Verkäufer taucht ja nicht überraschend auf ...weiter lesen
Probetraining ist Haustürgeschäft Nürnberg (D-AH) - Wer einen Schnupperkurs in einem Fitnessstudio gewinnt und während des Probetrainings dort eine Vollmitgliedschaft unterzeichnet, kann den ihm aufgeschwatzten Vertrag ohne Angabe von irgendwelchen Gründen ...weiter lesen
Partnervermittlung als Haustürgeschäft Nürnberg (D-AH) - Bestellt sich der Kunde einen Händler oder Dienstleister ausdrücklich in die eigene Wohnung, so handelt es sich dabei nicht mehr um ein Haustürgeschäft mit seinen für den Verbraucher einfachen Rücktrittsmöglichkeiten. ...weiter lesen
Widerrufener Widerruf Nürnberg (D-AH) - Widerrufen ist widerrufen: Die vom Gesetz bei einem Haustürgeschäft vorgeschriebene Widerrufsbelehrung einer Bank für einen Kreditvertrag darf den Rücktritt vom Darlehen nicht automatisch sofort wieder außer ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Haustürgeschäft
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