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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Haustürgeschäft

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Haustürgeschäft

Das Haustürgeschäft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches umfasst spezielle Situationen eines Vertragsschlusses.
Nach dem Gesetz kann ein Haustürgeschäft bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gegeben sein, etwa bei einem Vertragsschluss am Arbeitsplatz, im Bereich der Privatwohnung, bei einer Freizeitveranstaltung und in weiteren im Gesetz genannten Situationen. Immer erforderlich ist, dass ein Vertragsschluss zwischen einem Verbrauche und einem Unternehmer vorliegt, welcher auf eine entgeltliche Leistung gerichtet ist.
Im Falle des Vorliegens eines Hautürgeschäfts wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gewährt.
Durch einen Widerruf kann sich ein Verbraucher unter den in dem Gesetz genannten Voraussetzungen von einem Vertrag ohne Angabe von Gründen loslösen. Der Verbraucher soll durch diese Regelung nach dem Willen des Gesetzgebers vor übereilten Vertragsschlüssen in bestimmten Situationen geschützt werden. Dem Unternehmer werden durch das Gesetz Belehrungspflichten auferlegt.
Zu allen Fragen des Widerrufsrechts und zum Haustürgeschäft berät Sie ein in diesem Fachgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge oder Abrechnungen bereit.
Ihnen steht ein besonderes Widerrufsrecht zu.

Stand: 27.08.2010

   
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