Hausrat sind alle beweglichen Sachen, die nach den Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten und ihrer Kinder üblicherweise der Hauswirtschaft, der Wohnungseinrichtung oder dem Zusammenleben der Familie einschließlich der Freizeitgestaltung dienen, wobei der Wert eines Gegenstandes kein sachgerechtes Kriterium für eine Abgrenzung darstellt. Bei Gegenständen, die nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht ohne weiteres dem Hausrat zuzuordnen seien, kommt es auf die von den Eheleuten gemeinsam vorgenommene "Widmung" für familiäre Zwecke an. Dabei ist darauf abzustellen, ob der Gegenstand nach den Lebensverhältnissen der Eheleute ganz oder überwiegend dazu bestimmt sei, für das familiäre Zusammenleben einschließlich der Freizeit- und Urlaubsgestaltung benutzt zu werden.
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