Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Handyabrechnung
Bei unerfreulich hohen Mobilfunkrechnungen aufgrund eines bestehenden Mobilfunkvertrages sollte der Kunde die gewählten Verbindungen überprüfen. Der Mobilfunkbetreiber ist verpflichtet, einen so genannten Einzelverbindungsnachweis zu erstellen mit vollständigen Rufnummernangaben. Dieser Standard-Einzelverbindungsnachweis mit allen aufgelisteten Verbindungen muss kostenlos sein. Wenn Sie nachweisen können, dass das Telefonnetz außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs manipuliert wurde, brauchen Sie die überhöhte Rechnung nicht zu bezahlen. Kann der genaue Rechnungsbetrag nicht mehr ermittelt werden, werden die letzten sechs Monate zur Berechnung eines Durchschnittsbetrages herangezogen. Im Falle einer völlig überhöhten Rechnung und einer Besonderheit - z.B. wenn im Minutenabstand immer wieder dieselbe Nummer gewählt wurde - muss der Mobilfunkbetreiber auf einen möglichen Fehler hinweisen. Wenn dies unterbleibt, kann der Betreiber die Forderung aus der überhöhten Rechnung nicht geltend machen.
Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail. Stand: 14.06.2010