Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Haftungsfragen
Haftung bedeutet, dass jemand für einen Schaden eintreten und Schadensersatz leisten muss. Grundgedanke des Haftungsrechts ist es, dass derjenige, der zurechenbar den Schaden verursacht hat, dafür auch aufkommen soll.
Meist setzt die Haftung des Schuldners ein Verschulden voraus. Das Verschuldensprinzip, das in den §§ 276 und 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) deutlich ausgesprochen ist, drückt aus, dass für Vorsatz und Fahrlässigkeit, nicht aber für Zufall gehaftet wird. Es gibt allerdings auch eine verschuldensunabhängige Haftung, wie z.B. die Haftung des Kfz- Halters oder des Tierhalters. Derjenige, der eine übermäßige Gefahr für einen andern schafft, darf dies nur tun, wenn er dem andern den aus dieser Gefahr verwirklichten Schaden abnimmt. Das ist das Prinzip der Gefährdungshaftung.
Die Haftung kann sich aus Vertrag, Delikt oder sonstigen gesetzlichen Grundlagen ergeben. Im Einzelfall kann schon die Herleitung der Anspruchsgrundlage problematisch sein. Aber auch die Feststellung, welche Schäden (materielle oder immaterielle) ersetzt werden müssen, erschließt sich überwiegend nur dem Fachmann. Unsere Anwälte aus dem Zivilrecht stehen Ihnen hier gerne klärend zur Seite. Und das täglich von 7 bis 00 Uhr telefonisch oder per E-Mail.
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