Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gutschrift
Als Gutschrift bezeichnet man die Buchung einer Bargeldeinzahlung oder einer Überweisung auf einem Bankkonto. Die Gutschrift begründet für den Kunden ein Anspruch auf die gutgeschriebene Forderung. Der Kunde hat einen Anspruch auf eine Gutschrift, sobald Zahlungen auf das Konto eingehen. Die Gutschrift somit ein abstraktes Schuldversprechen. Es begründet eine vom Grunde des Anerkenntnisses und vom Deckungsverhältnis unabhängige Forderung des Kunden gegen das Kreditinstitut. Nähere Fragen zur Gültigkeit von Gutscheinen beantworten Ihnen unsere Anwälte aus dem Zivilrecht am Telefon oder per E-Mail.
Stand: 14.06.2010
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