Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grundstückskaufvertrag
Begrifflich handelt es sich beim Grundstückskaufvertrag um den schuldrechtlichen Vertrag über den Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Wegen der besonderen Tragweite, den solch ein Kaufvertrag in der Regel für die Vertragsparteien hat, sieht das Gesetz bei Abschluss dieses Vertrages eine besondere Form vor, und zwar die notarielle Beurkundung. Dies ergibt sich aus § 311 b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag ergeben sich häufig aber weitere rechtliche Probleme. Zum Beispiel: Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung, Gestaltung des Grundstückskaufvertrags in Bezug auf Sachmangelhaftung, Erschließungskosten, Kosten eines Maklers usw.
Ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline wird Ihnen in der Regel binnen weniger Minuten telefonisch weiterhelfen können; in komplizierteren Fällen erklärt er Ihnen das weitere Vorgehen, und hilft Ihnen damit, rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Stand: 13.09.2010