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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gläubiger

Der Gläubiger ist der Inhaber einer Forderung aus einem Schuldverhältnis kraft derer er vom Schuldner ein bestimmtes Tun oder Unterlassen fordern kann. In einem wechselseitigen Schuldverhältnis (z.B. Kauf) ist jeder der Vertragspartner Gläubiger und Schuldner zugleich: Der Verkäufer schuldet die Übergabe der gekauften Sache und hat als Gläubiger Anspruch auf den Kaufpreis. Der Käufer schuldet die Kaufpreiszahlung und hat als Gläubiger Anspruch auf Übergabe der gekauften Sache. Neben dem einzelnen Gläubiger gibt es auch die Gesamtgläubigerschaft. Haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist jeder Gläubiger im Zweifel nur zu einem entsprechenden Anteil berechtigt, Teilforderung gem. § 420 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Außerdem wird Gläubiger als Parteibezeichnung in der Zwangsvollstreckung für denjenigen verwendet, der einen vollstreckbaren Anspruch geltend macht.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!

Stand: 29.10.2010

   
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Antwort: Sehr geehrte Mandantin, grundsätzlich sehe ich keine Möglichkeit, wie der Gläubiger aufgrund der aktuellen Situation seine Forderung gegen Sie eintreiben könnte. An das Einkommen Ihre ...⇒ zum vollständigen Fall

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