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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gläubiger

Der Gläubiger ist der Inhaber einer Forderung aus einem Schuldverhältnis kraft derer er vom Schuldner ein bestimmtes Tun oder Unterlassen fordern kann. In einem wechselseitigen Schuldverhältnis (z.B. Kauf) ist jeder der Vertragspartner Gläubiger und Schuldner zugleich: Der Verkäufer schuldet die Übergabe der gekauften Sache und hat als Gläubiger Anspruch auf den Kaufpreis. Der Käufer schuldet die Kaufpreiszahlung und hat als Gläubiger Anspruch auf Übergabe der gekauften Sache. Neben dem einzelnen Gläubiger gibt es auch die Gesamtgläubigerschaft. Haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist jeder Gläubiger im Zweifel nur zu einem entsprechenden Anteil berechtigt, Teilforderung gem. § 420 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Außerdem wird Gläubiger als Parteibezeichnung in der Zwangsvollstreckung für denjenigen verwendet, der einen vollstreckbaren Anspruch geltend macht. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 29.10.2010
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Frage: Ich habe eine Forderung eines Gläubigers in Höhe von 3.500 Euro. Er lässt sich nicht auf einen Vergleich oder eine Ratenzahlung ein. Nun werde ich demnächst die eidesst. Vers. abgeben. Ich bin verheiratet...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin, grundsätzlich sehe ich keine Möglichkeit, wie der Gläubiger aufgrund der aktuellen Situation seine Forderung gegen Sie eintreiben könnte. An das Einkommen Ihres Mannes kommt er schon deshalb nicht heran, weil Eheleute für Schulden, die ein Partner vor der Ehe gehabt hat, nich ...⇒ zum vollständigen Fall



Frage: Ich habe eine Forderung eines Gläubigers in Höhe von 3.500 Euro. Er lässt sich nicht auf einen Vergleich oder eine Ratenzahlung ein. Nun werde ich demnächst die eidesst. Vers. abgeben. Ich bin verheiratet, wir haben keinen Ehevertrag (gesetzliche Vereinbarung), mein Einkommen liegt unter dem pfändbaren Bereich (was der Gläubiger auch weiß), ab 22.12 bin ich in Mutterschutz und erhalte dann ca. 600 Euro monatlich. Ich werde 2 Jahre in Elternzeit sein und dort Elterngeld in Höhe von etwa 600 Euro erhalten. Weiteres Einkommen oder pfändbare Sachwerte oder Versicherungen habe ich nicht. Mein Mann hat ein monatliches Nettoeinkommen von 4.000 Euro. Die Schuld stammt aus der Zeit vor meiner Ehe. Nun meine Fragen: - welche Möglichkeiten bleiben dem Gläubiger? - hat er Möglichkeiten an das Gehalt / Konto / Vermögen meines Mannes zu kommen? (ich habe kein Girokonto) - ist es sinnvoll zum Schutz meines Mannes einen Ehevertrag abzuschließen? Wenn ja, mit welcher Klausel kann man sich vor dem Zugriff des Gläubigers schützen?

Antwort: Sehr geehrte Mandantin, grundsätzlich sehe ich keine Möglichkeit, wie der Gläubiger aufgrund der aktuellen Situation seine Forderung gegen Sie eintreiben könnte. An das Einkommen Ihres Mannes kommt er schon deshalb nicht heran, weil Eheleute für Schulden, die ein Partner vor der Ehe gehabt hat, nicht haften. Insofern sehr unklug von ihm, sich nicht auf einen Vergleich mit Ihnen zu verständigen. Sie können es daher beim gesetzlichen Güterstand belassen. Zusätzliche Sicherheit können Sie durch einen Ehevertrag schaffen, der Gütertrennung vorsieht - muss notariell geschlossen werden.


Rechtsanwalt Florian Wehner

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