Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gewährleistungsrecht
Wer eine Schlechtleistung erbringt, hat seine Leistung nachzubessern. Dies kommt vor allem beim Kauf- und beim Werkvertrag in Betracht. Beim Kauf hat der Verkäufer ein Nachbesserungsrecht. Das bedeutet, der Käufer muss dem Verkäufer zunächst Gelegenheit geben, vertragsgemäß zu liefern. Der Käufer kann nach seiner freien Wahl die Beseitigung des Mangels, z.B. die Reparatur, oder aber auch die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder schlägt sie mindestens zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Nacherfüllungsanspruch weiterverfolgen, den Kaufpreis mindern, von dem Kauf zurücktreten oder unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Vorsicht ist geboten bei der Wahl der Gewährleistungsansprüche. Der Rücktritt vom Kaufvertrag bedeutet nicht immer, dass der volle Kaufpreis erstattet wird. Daher kann es ratsam sein, den Nacherfüllungsanspruch weiter geltend zu machen. Hier ist es sinnvoll, zunächst anwaltlichen Rat einzuholen, bevor es eine böse Überraschung gibt.
Die Details des Gewährleistungsrechtes sind recht komplex. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen hier gerne weiter.
Stand: 05.10.2010