Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche sind gesetzliche Ansprüche bei Mängeln. Gesetzlich bedeutet, dass die Ansprüche nicht extra vertraglich vereinbart werden müssen.
Der Käufer einer Sache hat, wenn die Sache bei Übergabe mangelhaft ist, vielmehr automatisch Gewährleistungsansprüche gegen den Käufer. Er kann Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und / oder Schadensersatz verlangen - jeweils mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Allerdings können Gewährleistungsansprüche vertraglich eingeschränkt werden. Die Einschränkung durch allgemeine Geschäftsbedingungen oder beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer ist dabei allerdings nur begrenzt möglich. Die Gewährleistungsfrist kann bei Kauf einer gebrauchten Sache zum Beispiel auf ein Jahr begrenzt werden. Wird die Haftung über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus erweitert, spricht man von Garantie.
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Stand: 31.05.2010