Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gewährleistungen
Der Begriff der Gewährleistung stammt juristisch gesehen aus dem Bereich des Zivilrechts, genauer gesagt aus dem Bereich des sogenannten Schuldrechts. Gewährleistung bedeutet im Grunde nichts anderes als eine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Haftung für eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer meisst in einem Kauf- oder Werkvertrag bestimmten Leistung durch einen Unternehmer bzw. durch einen Verkäufer gegenüber dem Vertragspartner.
Gewährleistungsansprüche für den Gläubiger bzw. Besteller oder Kunden oder Käufer der Leistung oder der Sache sind die sogenannte Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz, der Rücktritt vom Vertrag, die Minderung oder auch Schadensersatz. Die Ansprüche können, zusammen mit einigen Begleitansprüchen, teilweise nur nacheinander, teilweise auch nebeneinander, geltend gemacht werden.
Zu beachten sind dabei verschiedene Fristen, nach denen eine Gewährleistung vom Verkäufer oder Hersteller abgelehnt werden kann.
Bei Fragen zur Gewährleistung kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten weiterhelfen. Er zeigt Ihnen auch das weitere Verfahren auf. Stand: 04.10.2010