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Zivilrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gewährleistung bei Gebrauchtwagen
Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oftmals miteinander verwechselt.
Eine Garantie ist ein freiwilliges Einstehen des Verkäufers, Vermieters oder sonstigen Vertragspartners für Eigenschaften des Vertragsgegenstandes oder Verhaltensweisen. Diese Zusicherung geht über eine Gewährleistung hinaus. In beiden Fällen geht es aber darum, dass ein Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wird, so z.B. ein Kaufgegenstand frei von Mängeln übergeben wird.
Die Gewährleistung ist für sämtliche Vertragsarten gesetzlich festgelegt, kann aber auch im Einzelfall - wie oft üblich - vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen werden. Der Begriff der Gewährleistung umfasst beispielsweise den beim Kauf Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz, bei Miete die Mietminderung, oder auch Schadensersatz nach einer mangelhaften Urlaubsreise.
Ob im Einzelfall ein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung vorliegt, oder welche Rechte sich bei einer unwirksamen Einschränkung ergeben, kann ein Rechtsanwalt in wenigen Minuten klären. Ebenso kann er einen Rat zum weiteren taktischen Vorgehen erteilen. Stand: 28.06.2010