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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema gesetzliches Rücktrittsrecht

Unter Rücktrittsrecht versteht man die vertragliche oder gesetzliche Möglichkeit, von einem geschlossenen Vertrag im Nachhinein Abstand zu nehmen.

Schließen zwei oder mehrere Parteien einen Vertrag (Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag etc.) und kommt die eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach ( Kaufpreiszahlung, Reparaturleistung etc. ), so steht der anderen Vertragspartei im Einzelfall ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Nach erklärtem Rücktritt wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt. Die gegenseitig erhaltenen Leistungen müssen an die andere Vertragspartei zurück erstattet werden.

Besondere Rücktrittsrechte gibt es für Verbraucher aus Geschäften im Internet oder solchen, die im Rahmen einer Haustürsituation geschlossen wurden. Hier besteht für die Verbraucher grundsätzlich ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht, unabhängig davon, ob die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Zusätzlich ist der Geschäftspartner des Verbrauchers verpflichtet, den Verbraucher auf dieses bestehende Rücktrittsrecht (sogenanntes Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) hinzuweisen.

Täglich geben unsere Anwältinnen und Anwälte Hilfe bei Fragen, ob ein Rücktrittsrecht im konkreten Fall besteht und wie man es geltend machen kann. Bitte halten Sie eventuell vorhandene Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.

Stand: 31.05.2010

   
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