Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesetzliche Gewährleistung
Mit gesetzlicher Gewährleistung wird umgangssprachlich die Sachmängelhaftung des Käufers gegen den Verkäufer und anderer Vertragsarten aus dem besonderen Teil des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichnet. Das Gewährleistungsrecht wurde im Jahre 2002 umfassend reformiert. Dabei wurden unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben insbesondere die Rechte der Verbraucher nachhaltig gestärkt. Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten jedoch weiterhin unübersichtlich und für den Laien nur schwer zu durchschauen. Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen jedoch innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen und Ihnen erläutern, ob in Ihrem Falle derartige Gewährleistungsansprüche in Betracht kommen und wie Sie diese gegebenenfalls realisieren können. Wenn Sie als Verkäufer einem Gewährleistungsbegehren Ihrer Kunden ausgesetzt sein, gilt es zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dieses Begehren rechtssicher abzulehnen.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Gewährleistung.
Stand: 13.09.2010