Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema genehmigungsfrei
Der Begriff ist Genehmigung ist ein Rechtsbegriff, nicht jedoch das Wort genehmigungsfrei. Im Zivilrecht versteht man unter Genehmigung die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, unter der Einwilligung die vorherige Zustimmung. Der Genehmigung bedürfen beispielsweise die Geschäfte eines Minderjährigen. Kauft er z.B. ein Fahrrad ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund), so ist der Kaufvertrag zunächst schwebend unwirksam. Wenn die Eltern den Vertrag genehmigen, erlangt der Vertrag Wirksamkeit. Genehmigungsfrei ist jedoch, was ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld erwirbt. Der Erwerb von alkoholischen Getränken mit erspartem Taschengeld bedürfte aber wiederum der Genehmigung. Im Verwaltungsrecht stellt die Genehmigung einen Verwaltungsakt dar, mit dem ein grundsätzliches Verbot aufgehoben wird. Die Errichtung, Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen ist nicht genehmigungsfrei, sondern bedarf grundsätzlich der Genehmigung der zuständigen Baubehörde. Entsprechendes gilt für Industrieanlagen, die Emissionen (z.B. Rauch, Lärm) verursachen.
Bei Fragen zur Genehmigung helfen Ihnen die Anwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter.
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