Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geldschulden
Die Geldschuld ist eine so genannte Gattungsschuld. Lautet sie auf eine ausländische Währung, kann sie auch in Euro beglichen werden, es sei denn, die Zahlung in ausländischer Währung ist ausdrücklich vereinbart worden.
Geldentwertung ist für die Geldschuld ohne Bedeutung. Es ist jedoch zulässig, Wertsicherungsklauseln zu vereinbaren, z.B. die Erhöhung einer Geschäftsraummiete auf der Basis eines Lebenshaltungskostenindexes oder bei Überschreitung bestimmter Inflationsschritte.
Gegenüber einem (berechtigten) Geldanspruch kann sich ein Schuldner nicht darauf berufen, dass ihm die Erfüllung unmöglich sei, da in unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung jeder unabhängig von seinem Verschulden für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen hat.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail weiter zur Geldschuld.
Stand: 03.05.2010