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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geldforderung

Unter einer Forderung versteht man eine Aufforderung, eine Anweisung oder einen Anspruch, je nach Sichtweise. Besonders bedeutend sind bei der Begrifflichkeit der Forderung der unternehmerische, der juristische oder auch der rechnungstechnische Sinn.

In der juristischen Betrachtungsweise ist eine Forderung der Anspruch eines Gläubigers von einem Schuldner, ein Tun oder Unterlassen zu fordern. Die Geldforderung geht dahin, dass der Gläubiger einen, möglicherweise unter bestimmten Bedingungen stehenden, Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldforderung durch den Schuldner hat. Geldforderungen kommen im täglichen Leben eines Jeden vor. Sei es die Forderung eines Unternehmens auf die Bezahlung der bestellten Ware, die Forderung des Imbissbetreibers auf Zahlung des bestellten Imbisses, die Forderung eines Supermarktes bzw. des Betreibers auf Zahlung des Einkaufes oder auch die Forderung einer Bank.

Gerade bei größeren Forderungen, wie etwa Darlehen einer Bank oder einer Privatperson kann es oftmals zu einem Ausfall kommen, so dass sich hier die Frage stellt, auf welchem Wege (Mahnbescheidsverfahren, Klage, Vollstreckung) und mit welchen Chancen, gerade im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Risiko-Verhältnis, die Forderung einzutreiben sein könnte. Verfahren sind oftmals recht zeitraubend und manchmal auch kostspielig. Das Verfahren endet im besten Falle mit der Erlangung eines Titels, der dann über 30 Jahre vollstreckbar ist, so dass die Geldforderung nicht verloren ist. Ob dieser Titel dann jedoch zur Zahlung führt, ist oftmals ungewiss.

Gläubiger von Geldforderungen sollten sich daher tunlichst einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens anvertrauen und diesem die Beitreibung überlassen, um unnötige Risiken sofort erkennen und danach handeln zu können. Hier steht Ihnen gern ein Anwalt der Deutschen Anwaltshotline zur Seite.
Stand: 03.05.2010

   
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