Geld ist der Oberbegriff für Zahlungsmittel in einer Volkswirtschaft. Gesetzliches Zahlungsmittel ist Bargeld, zu dem Münzen und Banknoten zählen. Wer über das Notenmonopol verfügt, hat das Recht zum Druck von Banknoten, wem das Münzregal zusteht, ist befugt, Münzen zu prägen. Buchgeld entsteht durch Gutschrift von Geldbeträgen auf Konten. Der Schuldner kann die Annahme von ,Buchgeld verweigern, nicht aber die Annahme von Bargeld unter Beachtung der Höchstgrenze bei Münzen. Auf Bargeld sind die Vorschriften über Sachen anwendbar. Buchgeld ist nach dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis zu behandeln. Der Begriff Geld steht insofern in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind. Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um dafür einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Insofern ist es ratsam, nach einer ersten Eigenrecherche, in der man sein rechtliches Problem wenn möglich einem bestimmten Rechtsgebiet zugeordnet hat, sich im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung über die Erfolgsaussichten seines rechtlichen Anliegens beraten zu lassen
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine Erstberatung in unterschiedlichen Rechtsgebieten telefonisch zur Verfügung. Im Zweifel werden Sie von unseren Rechtsanwälten schnellstmöglich zu den richtigen Rechtsgebiet weitergeleitet. Stand: 20.04.2011
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