Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Gefahrenübergang

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Gefahrenübergang
(Zivilrecht)
0900-1 875 004-439
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gefahrenübergang

Mit der Übergabe einer verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Käufer über.
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, der Post, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Kommt die Sache beim Käufer beschädigt an, kann dieser Schadenersatz nur vom Spediteur (oder z.B. von der Post) verlangen. Eine Ausnahme gilt für den Verbrauchsgüterkauf, also den Verkauf einer beweglichen Sache vom Unternehmer an einen Verbraucher. Hier haftet der Unternehmer im Falle der Beschädigung, d.h. der Käufer kann Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Der Unternehmer wiederum kann Rückgriff beim Spediteur nehmen, sofern dieser den Schaden verursacht und verschuldet hat.

Wenn eine von Ihnen bestellte Sache in beschädigtem Zustand angeliefert wird, beraten Sie unsere Kooperationsanwälte/innen, wie Sie zweckmäßig vorgehen.
Stand: 22.09.2010

   
Ähnliche Themen:

Zivilrecht Pferdeeinstellungsvertrag Pferdehaltung Erfüllungsort 
Verkauf Schaden Schadenersatz Erbrecht Pferdeverkauf Zivilprozeßrecht 
Reitbeteiligung Pferdekauf Schutzvertrag Kaufvertrag Pferd 
Aufwandsentschädigung 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Franz Walter Hopusch
Rechtsanwältin
Carmen Grebe
Rechtsanwalt
Meinrad Mayer
Rechtsanwältin
Viola Reimer
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum