Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gebrauchtwagenkauf
Der Gebrauchtwagenkauf ist ein Unterfall des normalen Kaufvertrages. Insbesondere hinsichtlich der Gewährleistungsrechte und Eigenschaftszusicherungen kommt es hier immer wieder zu rechtlichen Problemen. Die entsprechenden Rechte des Käufers hängen dabei oft vom genauen Wortlaut des Vertrages ab, aber auch davon, ob von einem Händler oder einem Verbraucher das Auto gekauft wurde.
Fragen rund um das Thema Kfz-Kauf machen einen großen Teil der eingehenden Anrufe aus. Der dabei geschlossene Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Durch diesen verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Kaufvertrag richtet sich nach den Regelungen der §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Eng verknüpft mit diesem Bereich ist das neue Gewährleistungsrecht, welches am 01.01.2002 in Kraft getreten ist und dem Käufer erweiterte Rechte gewährt. Kfz-Kaufverträge können mündlich, schriftlich, oder auch online z.B. über Ebay abgeschlossen werden.
Dabei ist jedes Problem individuell, z.B. verdeckte Mängel, falscher Kilometerstand, Unfallschäden oder Rücktritt vom Vertrag. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie für den Anruf bei der Deutschen Anwaltshotline eventuell vorhande Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Schriftwechsel bereit. Stand: 12.08.2011
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