Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Garantiezeit
Der Begriff Garantie kommt im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht vor. Dennoch ist die Gewährung einer Garantie im Rahmen eines Garantievertrages infolge der Vertragsfreiheit zulässig. Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht darauf, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht. Davon abzugrenzen ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen bei verschiedenen Verträgen im besonderen Teil des Schuldrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Bei Fragen rund um das Thema Garantiezeit können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vollständig vorliegen haben.
Stand: 26.04.2010