Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Garantieerweiterung
Nach dem Gesetz versteht man unter Garantie die Übernahme einer Einstandspflicht. Diese ist zum Beispiel in § 443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgrantie beim Kaufvertrag geregelt. Durch die Garantie des Herstellers oder Verkäufers sollen die Gewährleistungsrechte des Käufers gestärkt werden. Garantierechte stehen unabhängig neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Aufgrund der Vertragsfreiheit ist eine Garantieerweiterung durch den Garantiegeber grundsätzlich ohne weiteres möglich. Mittlerweile werden beim Kauf gewisser Konsumgüter - z. B. bei PC´s - bereits von Anfang an verschiedene Garantiepakete angeboten. Die Garantielaufzeit kann bei diesen Garantieerweiterungen länger als die standardmäßig gewährte sein. Oder aber die Garantieerweiterung bezieht sich auf darauf, wie schnell ein Service-Techniker vor Ort sein muss, was gerade im unternehmerischen Bereich oft von Bedeutung ist. Klar ist, dass sich der Garantiegeber diese Garantieerweiterung dann allerdings bezahlen lässt.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zur sämtlichen Fragen zur Garantieerweiterung.
Stand: 28.06.2010