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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fristablauf

Dem Ablauf von Frist muss nicht nur im Zivilrecht größte Beachtung zukommen. Häufig sind lösen abgelaufene Fristen negative Folgen für sie aus. Fristversäumnisse können häufig nicht oder nur unter bestimmten äußerst strengen Voraussetzungen geheilt werden. Rechtzeitig vor Ablauf einer Frist sollten sie sich daher nach entsprechenden fristunterbrechenden Möglichkeiten erkundigen. Sie können sich zudem nicht immer darauf verlassen, über Fristabläufe belehrt zu werden, insb. dann, wenn es um Verjährungsfristen geht.

Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon!
Stand: 20.04.2011
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Frage: 18.03.10: Kauf von 35 Goldmünzen (Wert 30000 €) - Verkäufer liefert nicht und Antwortet seit 27.04.10 nicht mehr auf Nachfragen. 1.) 15.03.10 = Verbindliches Angebot 35 Goldmünzen 1 Unze a 849,0...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin, Eine erste Recherche im Internet hat gezeigt, dass die Fa. W. bei der Lieferung bestellter Ware z.Zt mitunter rückständig ist. Der von der o.g. Firma unterhaltene Shop zeit aber keine negativen Bewertungen in der letzten zeit. Vermutlich hat die Lieferverzögerung ihre Ursach ...⇒ zum vollständigen Fall



Frage: 18.03.10: Kauf von 35 Goldmünzen (Wert 30000 €) - Verkäufer liefert nicht und Antwortet seit 27.04.10 nicht mehr auf Nachfragen.

1.) 15.03.10 = Verbindliches Angebot 35 Goldmünzen 1 Unze a 849,00 €
2.) 15.03.10 = Auftragserteilung zur Lieferung von mir als Käufer
3.) 18.03.10 = AUFTRAGSBESTÄTIGUNG vom Verkäufer
4.) 22.03.10 = Überweisung des Gesamtbetrages von mir als Käufer
5.) 27.03.10 = Bestätigung Eingang des Gesamtbetrages vom Verkäufer
6.) 07.04.10 = Nachfrage über den Liefertermin
7.) 08.04.10 = Antwort: Zustellung der Münzen in 14 Tagen vorgesehen (23.04.10) Lieferung erfolgte nicht.
8.) E-mail nachgefragt am 27.04. - 03.05. + 06.05. Ich Bitte Sie hiermit nochmals, teilen Sie mir einen verbindlichen Liefertermin mit Datum mit.
9.) 08.05.10 = EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN Auf meine E-mails Antworten Sie nicht. Ich setze Ihnen eine letzte 14 Tage Frist zur Lieferung bis zum 25.05.10. Ist eine Zustellung nicht möglich, kann mein Sohn die Münzen jederzeit bei ihnen abholen. (Rückschein = Brief am 11.05.10 Zugestellt)
10.) Bis heute 17.05.10 keine Antwort bzw. Reaktionen auf Lieferung?
Frage: Was kann ich tun - wie muß ich weiter vorgehen um die Ware bzw. verbindlichen Liefertermin zu erhalten?
Ich will keine Geldrückerstattung, ich will die Goldmünzen (Heutiger Wert a 1042€)

Antwort: Sehr geehrte Mandantin,

Eine erste Recherche im Internet hat gezeigt, dass die Fa. W. bei der Lieferung bestellter Ware z.Zt mitunter rückständig ist. Der von der o.g. Firma unterhaltene Shop zeit aber keine negativen Bewertungen in der letzten zeit. Vermutlich hat die Lieferverzögerung ihre Ursache im derzeit extrem hohen Goldpreis und es wird auf fallende Goldpreise gewartet.

Klar ist, dass sich die Fa. W. in Verzug befindet und verpflichtet ist zu liefern. Nachdem Sie die Firma W. zuletzt mit Frist zum 25.05.2010 zur Lieferung aufgefordert haben, empfehle ich, unmittelbar nach Fristablauf mit anwaltlicher Hilfe unter kurzer Fristsetzung auffordern zu lassen, die Münzen zu liefern. Sollte nach Fristablauf auch dann nicht geliefert werden, müsste die Fa. W. auf dem Zivilrechtsweg auf Lieferung verklagt werden. Zusätzlich kann ggf. auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges erstattet werden. Im Augenblick würde ich allerdings noch von einer Strafanzeige abraten, weil weder Polizei noch Staatsanwaltschaft dafür zuständig sind, Ihre Münzen beizubringen.

Im Falle einer anwaltlichen Mahnung nach dem 25.05.2010 wäre die Fa. W. auch verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Verzugsschadens die Anwaltskosten zu erstatten, so dass Kosten für Sie nur dann entstünden, wenn sich diese Kosten als nicht beitreibbar erweisen würden.


Rechtsanwalt Wolfgang Philipp

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