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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Formular Kaufvertrag

Es gibt eine Vielzahl von Formular-Kaufverträgen und man kann nicht generell davon abraten, diese zu verwenden. Denn auf diese Weise regeln geschäftsunerfahrene Personen zutreffend eine Vielzahl von rechtlichen Gesichtspunkten, die ansonsten ungeklärt im Raume stehen bleiben würden. Allerdings muss sich der andere Vertragsteil, z.B. der Käufer - wenn es um ein Geschäft von Privat an Privat geht - auch darüber bewusst sein, dass der Formular-Kaufvertrag des Verkäufers einseitig stark dessen Interessen berücksichtigt.

Dies gilt insbesondere bei Haftungs-, Verjährungs- oder Beweislastfragen. Natürlich versucht derjenige, der den Formularvertrag zur Unterzeichnung vorlegt, damit für ihn ungünstige gesetzliche Bestimmungen weitestgehend auszuschließen. Doch Vorsicht! Nicht jede Klausel im Formular Kaufvertrag ist auch wirksam. Das Gesetzt enthält eine Vielzahl von sog. Klauselverboten. Die Rechtsprechung hat in diversen Urteilen in Formular-Kaufverträgen verwendete Klauseln für unwirksam erklärt mit der Folge, dass dann die gesetzliche Regelung gilt.

Für Einzelheiten wie auch für einen etwaigen Vertragsentwurf stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung. Soweit vorhanden, halten Sie bitte den Formular-Kaufvertrag zum Telefonat bereit.
Stand: 03.05.2010

   
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