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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Formfreiheit

Formfreiheit bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft oder eine Willenserklärung keine besondere Form haben muss, um wirksam zu sein. Daher sind in diesem Fall auch mündliche Verträge oder Erklärungen voll wirksam (wenn auch meist schlecht oder im Streitfall gar nicht beweisbar). Das deutsche Recht, was das allgemeine Zivilrecht angeht, dass Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geht von dem Regelfall der Formfreiheit aus. Das bedeutet, dass nur in den gesetzlich ausdrücklich angeordneten Fällen eine besondere Form wie zum Beispiel die Text- oder Schriftform eingehalten werden muss. Einer der wichtigsten Formvorschriften ist die des § 311b BGB. Der Grundstückskaufvertrag muss hiernach vor dem Notar unter Verlesung des gesamten Textes geschlossen werden (§ 13 BeurkG). Die Verletzung von Formvorschriften führt in der Regel zur Unwirksamkeit des betreffenden Rechtsgeschäftes, was umfangreiche nachteilige rechtliche und damit finanzielle Nachteile haben kann. Die Einhaltung von Formvorschriften ist daher penibel anzuraten, incl. zum Beispiel der Unterscheidung zwischen handschriftlich, Text- und allgemeiner Schriftform. Zum gesamten Thema Formfreiheit und zu den verschiedenen Formvorschriften beraten Sie die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten telefonisch abschließend; bei komplexeren Fällen geben Sie Ihnen wichtige Hinweise für das richtige weitere Verhalten, um Rechtsnachteile für Sie zu vermeiden.
Stand: 03.05.2010
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