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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Forderungen

Als Forderung bezeichnet im Rahmen eines Schuldverhältnisses das Recht des Gläubigers auf die Leistung; Gegenstück zur Forderung im Schuldverhältnis ist die Leistungspflicht des Schuldners, die Schuld. Ein Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung zwischen mindestens zwei Personen, kraft dessen die eine Person, der Gläubiger, von der anderen, dem Schuldner, eine Leistung zu fordern berechtigt ist. Forderungen können gem. § 398 S.1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abgetreten werden. Die Möglichkeit durch Abtretung einen Gläubigerwechsel herbeizuführen ist aber ausgeschlossen, wenn sich dadurch die Forderung inhaltlich verändert bzw. der Ausschluss der Verfügung über die Forderung mit dem Schuldner vereinbart war. Auch unpfändbare Forderungen können nicht abgetreten werden. Haben Sie weitere Fragen? Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne weiter - telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 09.11.2010
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Frage: Mein Unternehmen ist ein Sicherheitsunternehmen, in dem ich sowohl 400 Euro-Basis Mitarbeiter beschäftige, wie auch Subunternehmer. Einer der Subunternehmer verhält sich nun etwas "merkwürdig" und stell...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin, 1. wie verhalte ich mich bei der Rechnung Da Sie mitteilen, dass per Quittung für September 2009 der Betrag von 100 EUR pro Abend unter Vorbehalt einer Vertragsänderung vereinbart war und die angekündigte Vertragsänderung nun erfolgt ist, können Sie auf einer Abrechnun ...⇒ zum vollständigen Fall



Frage: Mein Unternehmen ist ein Sicherheitsunternehmen, in dem ich sowohl 400 Euro-Basis Mitarbeiter beschäftige, wie auch Subunternehmer. Einer der Subunternehmer verhält sich nun etwas "merkwürdig" und stellt Forderungen, die meines Erachtens ein Subunternehmer so nicht stellen kann. Hierbei geht es um folgendes: Im September haben wir ein neues Objekt erhalten (auf Probe im September), hier wurde vom Auftraggeber eine Barauszahlung jeden Abend getätigt, was für uns untypisch ist, nach Rücksprache mit meinem Steuerberater, haben wir das im September so gelassen, da wir Quittungen an den Subunternehmer diesbezüglich ausgestellt haben, der Auftraggeber hat eine ganz normale Abrechnung pro Abend erhalten. Der abendliche Betrag war 100 Euro, der Subunternehmenr hat diesen Betrag unter Vorbehalt mit Vertragsänderung und Quittung erhalten, da sich nach meiner Ankündigung der Preis ab Oktober ändern wird, da hier ein Vertrag zustanden kommen wird. Der Vertrag wurde im Oktober ordnungsgemäß abgeschlossen, dem Subunternehmer wurde mitgeteilt (schriftlich per mail und mündlich unter Zeugen), dass ab sofort eine Rechnung zu stellen ist mit dem Pauschalbetrag 80 Euro plus MwSt pro Abend. Der Subunternehmer hat den gesamten Oktober ordnungsgemäß dort gearbeitet, fordert aber nun die Zahlung aus dem September, mit dem Hinweis - Sondereinsatz, was hier nicht richtig ist, das dies nun aufgrund des Vertrages ein normaler Einsatz zustande kam. Er fordert nun: Barauszahlung ohne Quittung und Rechnung jeden Abend, will den Originalvertrag zwischen uns Auftraggebern einsehen, wenn der Vertrag ihm nicht bis zum 06.11.2009 vorliegt, stellt er die Rechnung aus September mit den 100 Euro, diese Rechnung hat er nun am 03.11. geschrieben und mir per mail zugesandt. Des weiteren erzählt er: das Finanzamt habe ihm das Konto gesperrt, er kommt an kein Geld ran, er muss seine Termine dem Finanzamt mitteilen, damit diese wissen, was monatlich an Zahlungen eingeht, er würde dann ein "Taschengeld" erhalten, ebenso würde sich eine Person melden, mit der ich ab sofort Termine ausmachen soll, diese Termine sollen 4 Wochen abgeklärt werden, was in unserem Job nicht möglich ist, da wir auch Aufträge spontan erhalten. Der Auftrag von dem Objekt ist fest, so dass ich ihm hier bis Dezember die Planung fertig machen konnte. Er schreibt des weiteren im Befehlston, ich will, ich fordere, ich verlange. Da die Rechnungen von ihm immer schon vor Ablauf der Zeit bezahlt wurden, da mir bekannt war, dass er wenig Geld hat, stellt er nun auf der Rechnung die Forderung, dass ich die banküblichen Laufzeiten beachten soll, was ohnehin schon von meiner Seite aus getan wird. Die neue Abrechnung bezieht sich weiterhin auf die 100 Euro pro Abend mit dem Zusatzvermerk "Rechnung in Bezug auf bestehende Quittungen" eine Änderung der Rechnung kommt für ihn nicht in Frage. Zu dem schuldet er mir privat ca. 500 Euro, auf die Anfrage hin, was mit der vereinbarten Ratenzahlung ist, reagiert er nicht. Ebenso ist er bei mir im Schulungseinsatz eingesetzt, hier werde ich ihn aufgrund des Verhaltens rausnehmen. Er hat die Schlüssel, die ich nun einfordern muss. Zum Schluss noch ein Vermerk, er schreibt in email Form, hat sein einiger Zeit mit cc eine Wirtschaftskanzlei "bombadiert" regelrecht mit emails und Aufforderungen alle Nachweise und Besprechungen, die stattgefunden haben, ihm noch mal zu schicken, bzw. zu senden, d.h. ich erhalte am Tage ca. 4-5 mail mit irgendwelchen Aufforderungen. Meine Fragen wären nun: - wie verhalte ich mich bei der Rechnung? - was schreibe ich bezügl. der Schlüssel? - wie komme ich an mein Privatgeld, was kann ich hier tun (es gab eine Zahlung im September, danach kam nichts mehr)? - was schreibe ich ihm, damit das mit den Emails aufhört, bzw. was soll das mit dieser Wirtschaftskanzlei?

Antwort: Sehr geehrte Mandantin, 1. wie verhalte ich mich bei der Rechnung Da Sie mitteilen, dass per Quittung für September 2009 der Betrag von 100 EUR pro Abend unter Vorbehalt einer Vertragsänderung vereinbart war und die angekündigte Vertragsänderung nun erfolgt ist, können Sie auf einer Abrechnung des Pauschalbetrages von 80 EUR zzgl. MWSt bestehen und lediglich eine dementsprechende Zahlung vornehmen. Bzgl. der Frage einer tatsächlichen Auszahlung möchte ich aber auf die in Antwort zu Frage 3 näher geschilderte Verrechnungsmöglichkeit hinweisen. 2. was schreibe ich bezügl. der Schlüssel Sofern in dem Vertrag mit dem Subunternehmer betreffend der Schulungstätigkeit eine Kündigungsfrist nicht vorgesehen ist, besteht ein Kündigungsrecht Ihrerseits per sofort. Ich möchte Ihnen in diesem Fall empfehlen, den Vertrag betreffend die Schulungstätigkeit zum nächst möglichen Termin / zu sofort zu kündigen und auf einer Aushändigung der Schlüssel zu bestehen. 3. wie komme ich an mein Privatgeld, was kann ich hier tun, es gab eine Zahlung im September, danach kam nichts mehr Sofern Ihr Unternehmen ein Einzelunternehmen darstellt, dessen Firmeninhaber Sie selbst sind, können Sie den fälligen Rückzahlungsbetrag bzgl. Ihres Privatgeldes mit den bisherigen und künftigen Entgeltforderungen des Subunternehmers aufrechnen. 4. was schreibe ich ihm, damit das mit den Emails aufhört, bzw. was soll das mit dieser Wirtschaftskanzlei Es mag sein, dass er eine Kanzlei mit der Angelegenheit beauftragt hat. Diese kann er selbstverständlich per Cc oder anderweit mit Informationen etc. ?bombadieren?. Anders verhält sich die Angelegenheit Ihnen gegenüber als natürlicher Person. Denn die Intensität der Aufforderungen mit etwa 4-5 fordernden Emails pro Tag mit Aufforderungen, alle Nachweise und Besprechungen, die stattgefunden haben, nochmals dem Subunternehmer zu schicken, überschreitet die Zumutbarkeitsgrenze. Denn als (Sub-)Unternehmer ist er grds. selbst verpflichtet, auf eine ordnungsgemäße Dokumentation der Vereinbarungen/Besprechungen etc. zu achten. Des weiteren trägt er die Beweislast für die von ihm behaupteten und ihm günstigen Punkten wie bspw. die Sondervereinbarung für September. Ich empfehle Ihnen daher, den Subunternehmer aufzufordern, entspr. Email-Aufforderungen künftig zu unterlassen. Hierbei sollten Sie ihm für den Wiederholungsfall die Stellung eines Strafantrages wegen Stalkings, Nachstellung gem. § 238 StGB ankündigen.


Rechtsanwältin Andrea Fey

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