Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Forderungen
Als Forderung bezeichnet im Rahmen eines Schuldverhältnisses das Recht des Gläubigers auf die Leistung; Gegenstück zur Forderung im Schuldverhältnis ist die Leistungspflicht des Schuldners, die Schuld.
Ein Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung zwischen mindestens zwei Personen, kraft dessen die eine Person, der Gläubiger, von der anderen, dem Schuldner, eine Leistung zu fordern berechtigt ist.
Forderungen können gem. § 398 S.1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abgetreten werden. Die Möglichkeit durch Abtretung einen Gläubigerwechsel herbeizuführen ist aber ausgeschlossen, wenn sich dadurch die Forderung inhaltlich verändert bzw. der Ausschluss der Verfügung über die Forderung mit dem Schuldner vereinbart war. Auch unpfändbare Forderungen können nicht abgetreten werden.
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