Rechtsprobleme in Verbindung mit dem Begriff Fitness können sich auf unterschiedlichen Gebieten abspielen. Häufig werden bei Abschluss eines Fitnessvertrages Zahlungen für Dienstleistungen fällig, die vorher nicht explizit genannt wurden und auch vom Fitnesssuchenden nicht gewollt sind. Weiterhin werden häufig automatische Vertragsverlängerungen mit zu langen Kündigungsfristen vereinbart oder es gibt Probleme mit außerordentlichen Kündigungen. Die außerordentliche Kündigung unterscheidet sich hierbei generell von der ordentlichen dadurch, dass die letztere meist an bestimmte Fristen gebunden ist. Die außerordentliche Kündigung setzt hingegen regelmäßig einen besonderen Grund für die Vertragsbeendigung voraus, im Fitnessbereich können das zum Beispiel eine Mutterschaft oder auch eine Verletzung oder Krankheit sein.
Denkbar ist auch eine ganz andere Richtung von Rechtsproblemen, wenn zum Beispiel durch falsche Beratung körperliche Schäden eingetreten sind oder eine Maschine an sich eine Verletzung hervorgerufen hat. Dann kann ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.
Stand: 12.04.2010