Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fernabsatzverträge
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.(§ 312 b BGB).
Derartige Verträge sind in der Praxis durch die Abwicklung in mindestens drei Schritten gekennzeichnet; der Verbraucher erhält zunächst ein meist unverbindliches Angebot über ein Erzeugnis oder eine Dienstleistung: das Angebot erfolgt in schriftlicher Form, im Bild oder durch mündliche Beschreibung, aufgrund dieser Angaben gibt der Verbraucher seine Willenserklärung ab. Die Kontaktaufnahme mit dem Verbraucher und die Übermittlung des Angebots kommt zunehmend mit Telekommunikationstechniken zustande. Gleiches gilt für den Verbraucher, der ebenfalls zunehmend mit Hilfe von Telekommunikationstechniken Kontakt zu den Unternehmern aufnimmt. Bei dieser Konstellation entstehen besondere Risiken, denen mit speziellen gesetzlichen Regelungen begegnet werden soll.
Ihre Fragen zu Fernabsatzverträgen beantworten unsere Anwälte aus dem Zivilrecht.
Stand: 11.09.2008
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