Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fernabsatz
Die früher im Fernabsatzgesetz geregelten Fernabsatzgeschäfte sind mittlerweile in den §§ 312 b ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Fernabsatzgeschäfte sind Geschäfte, die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zum Gegenstand haben, und die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
Fernkommunikationsmittel sind insbesondere Briefe, Kataloge, E-Mails, Telefonanrufe etc. Bei Fernabsatzgeschäften genießt der Verbraucher einen besonderen Schutz. Es bestehen Hinweispflichten des Unternehmers und ggf. befristete Widerrufs- und Rückgaberechte des Verbrauchers.
Die durch Internet, Telefon, etc. übermittelten Aufforderungen zur Bestellung sind im Zweifel als Einladung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Erst die Bestellung des Kunden unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel stellt das Angebot dar, das der Unternehmer auch auf gleiche Weise annehmen kann.
Welche Rechte die Vertragspartner in Ihrem Fall haben, darüber informiert Sie ein zugelassener Rechtsanwalt telefonisch in den meisten Fällen in wenigen Minuten.
Er gibt Ihnen Hinweise für das weitere Vorgehen in Ihrem speziellen Fall.