Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fernabgabegesetz
In der heutigen Zeit werden immer mehr Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen per Post, Telefon oder das Internet abgeschlossen. Man spricht in diesem Zusammenhang dann vom Fernabsatzgeschäft oder Fernabsatzvertrag. Um diese Formen der Vertragsanbahnung gesetzlich zu erfassen und den Verbraucher vor einer über die neuen Medien ermöglichten übereilten Vertragsentscheidung zu schützen, hat der Gesetzgeber aufgrund europarechtlicher Grundlage im Jahr 2000 das Fernabsatzgesetz eingeführt. Mit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 wurden die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes dann in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) integriert. Wesentliches Regelungsmerkmal des Fernabsatzgeschäftes ist die Widerrufsmöglichkeit für Verbraucher.
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