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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema falsche Selbstauskunft

Die Selbstauskunft ist in vielen Rechtsbereich anzutreffen, wie zum Beispiel im Miet-, Arbeits-, Kredit- oder Versicherungsrecht. Bei der Selbstauskunft geht es darum, einer anderen Person, über sich, insbesondere seine persönlichen und finanziellen Verhältnissen, Auskunft zu erteilen.
Zunächst einmal ist niemand dazu verpflichtet. Eine solche Verpflichtung ergibt sich oft aber als vertraglicher Anspruch oder Zweck ist der Abschluss eines Vertrages. Paradebeispiel dafür ist die Selbstauskunft des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages.
In der Selbstauskunft dürfen nur Fragen gestellt werden, die einen konkreten Bezug zum jeweiligen Rechtsverhältnis haben. In solchen Fällen muss die Auskunft auch richtig erteilt werden. Eine falsche Selbstauskunft kann Sanktionen wie zum Beispiel die außerordentliche Kündigung, die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, den Wegfall des Versicherungsschutzes, Schadenersatzansprüche bis hin zur Betrugsanzeige nach sich ziehen.
Im Arbeitsrecht wurde das Fragerecht durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingeschränkt. Bei unzulässigen Fragen besteht danach das Recht zur Lüge.
Ihre rechtlichen Fragen rund zur falschen Selbstauskunft beantworten unsere Anwälte aus dem Zivilrecht kompetent und schnell.
Stand: 19.04.2010

   
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