Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Falschberatung
Von einer zum Schadensersatz verpflichtenden Falschberatung wird dann gesprochen, wenn ein Kunde im Rahmen eines Beratungsvertrages falsch beraten wird und der Kunde daraufhin eine (z. B. Kauf-)Entscheidung fällt, die für ihn nachteilig ist.
Falschberatung ist in allen Bereichen möglich. Praktisch sehr große Bedeutung hat die Problematik der Falschberatung im Bereich des Kapitalanlagerechts. Häufig ist in diesen Fällen der geschäftlich unerfahrene Anleger auf die sachkundige Beratung eines Anlagevermittlers angewiesen. Besonders in den 90er Jahren wurden bei vielen dieser Beratungsgespräche sowohl die Kapitalverlustrisiken verschwiegen, als auch die Renditemöglichkeiten übertrieben. Nach der Rechtssprechung bestehen in derartigen Fällen möglicherweise Schadensersatzansprüche.
Im Zusammenhang mit der Falschberatung können sich vielfältige rechtliche Fragestellungen ergeben. Die Recherche dazu im Internet ist sicher sinnvoll, aber oft nicht zufriedenstellend. Ein Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline kann meist in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen oder Schriftwechsel bereit. Stand: 03.05.2010