Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrzeugeigentümer
Fahrzeugeigentümer ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat, dem das Fahrzeug also im Rechtssinne gehört. Der Fahrzeugeigentümer ist in der Regel auch Halter des Fahrzeugs, also derjenige, auf den das Fahrzeug gemäß dem Fahrzeugschein zugelassen ist. Dies ist jedoch nicht zwingend der Fall: Der Erwerber eines Fahrzeugs kann sein Eigentum übertragen, zum Beispiel bei einer Sicherungsübereignung des Fahrzeugs an eine Bank zur Sicherung eines Kfz-Kredits. Dann ist die Bank die Fahrzeugeigentümerin, der Halter bleibt aber weiterhin der Fahrer, also der Erwerber des Fahrzeugs.
Im Falle eines Verkehrsunfalls haftet nicht der Fahrzeugeigentümer, sondern nur der Halter als verkehrsrechtlich Verantwortlicher und gegebenenfalls dessen Versicherung. Zusätzlich haftet unter Umständen auch der Fahrer, wenn der Unfall von einer Person verursacht wird, der der Halter das Fahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch überlassen hatte. Bei den komplexen Problemen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kfz-Verträgen und der Abwicklung der Folgen von Verkehrsunfällen ist zumeist anwaltliche Beratung dringend anzuraten.
Fragen Sie im Zweifel bei einem Verkehrsrechtsanwalt am Telefon der Deutschen Anwaltshotline nach! Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne und kompetent bei allen Problemen in diesem Bereich!