Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fälligkeit
Der Begriff der Fälligkeit ist juristisch gesehen in den Bereich des Zivilrechts, genauer gesagt in den Bereich des sogenannten Schuldrechts einzuordnen. Grundsätzlich bestimmt sich die Fälligkeit (es geht immer um eine Leistung) nach der Leistungszeit. Dies bedeutet folgendes: Ist die in der Regel vertraglich vereinbarte Leistungszeit abgelaufen, zum Beispiel ein nach dem Kalender festgelegter Zeitraum, so wird die Leistung mit Eintritt dieses Zeitpunkts fällig. Der Begriff Fälligkeit ist also der Zeitpunkt, von dem an der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen kann.
Die Fälligkeit ist auch Voraussetzung dafür, dass der Schuldner in Verzug kommen kann, z.B. durch Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit. Im Falle der vertraglich vereinbarten Leistungszeit ist die Leistung mit Eintritt des Zeitpunktes nicht nur fällig, sondern es tritt gleichzeitig auch Verzug ein.
Die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne in allen Fragen zur Fälligkeit. Halten Sie zugehörigen Unterlagen bereit, z.B. einen Vertrag, Mahnschreiben u.ä..