Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Entreicherung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Entreicherung
(Zivilrecht)
0900-1 875 003-627
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Entreicherung

Der Begriff Entreicherung spielt im Bereichungsrecht (§§ 812 ff. BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) eine Rolle und markiert damit einen Unterschied zum Schadensersatzrecht. Auf die Entreicherung kann man sich berufen, wenn eine zu Unrecht erlangte Leistung (ungerechtfertigte Bereicherung) nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe vorhanden ist.

Allerdings ist hier eine genaue Abgrenzung im Einzelfall erforderlich, da nicht jeder Wegfall der Bereicherung auch dazu führt, dass eine Rückerstattung nicht mehr gefordert werden kann.

Eine Entreicherung liegt nur dann vor, wenn sich das Erlangte oder ein Wertersatz nicht mehr im Vermögen des Bereicherten befinden und der Bereicherte durch die Weggabe des Erlangten sich auch keine Aufwendungen erspart hat.

Das Berufen auf die Entreicherung bezeichnet man auch als Einrede der Entreicherung. Verzichtet man auf diese Einrede, muss man unter Umständen für das Erlangte auch dann Wertersatz leisten, wenn man nicht mehr bereichert ist.

Zu den Einzelheiten beraten Sie gerne die Anwältinnen und Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 12.04.2010

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Entreicherung

Rückzahlungspflicht bei versehentlicher Gehaltsüberzahlung
Frage: Mein Arbeitgeber hat mir in den letzten 5 Jahren zu viel Ortszuschlag gezahlt und fordert dieses Geld jetzt zurück. Das ist eine Summe von 5700 Euro. Entweder soll ich die Hälfte sofort zahlen...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,Dem Grunde nach ist der Rückzahlungsanspruch Ihres ehemaligen Arbeitgebers rechtlich kein Problem. Er ist schlichtweg ein Bereicherungsanspruch. Wer durch die Leistung eine ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Beamtenrecht Berufungsfrist Verfahrenspfleger Gerichtsgebühren 
Geschäftswert Zivilrecht Anwesenheit vor Gericht Honorarklage 
Berufungsklage Verfahren Prozessfähigkeit Pferderecht Streitwert 
Erkenntnisverfahren Prozesskostenvorschuss 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Franz Walter Hopusch
Rechtsanwältin
Astrid Bendiks
Rechtsanwalt
Carsten Dreier
Rechtsanwalt
Tim Vlachos
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum