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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einzugsverfahren

Beim Einzugsverfahren (Lastschriftverfahren) handelt es sich um einen Vorgang bei einer Bank im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Um eine Lastschrift ausführen zu können, muss der Empfänger der Lastschrift seiner Bank den Auftrag erteilen, von dem Konto des Schuldners auf dessen Bank den geschuldeten Geldbetrag einzuziehen und seinem Konto gutzuschreiben.
Voraussetzung für die Ausführung der Lastschrift ist, dass der Schuldner dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat; also dem Lastschriftverlangen zugestimmt hat.
Hat der Gläubiger seiner Bank den Auftrag zur Ausführung der Abbuchung des Betrages und Gutschrift auf seinem Konto erteilt, legt seine Bank die Lastschrift der Bank der Schuldners vor.
Für den Fall, dass ein unberechtigter Einzug von Ihrem Konto erfolgt sein sollte, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Rücklastschrift vorzunehmen. Diese ist - je nach den Bedingungen der betreffenden Bank - jedoch nicht unbefristet möglich. Sie sollten daher regelmäßig Ihre Kontoauszüge überprüfen. Die meisten Banken lassen eine Rücklastschrift bis sechs Wochen nach Rechnungsabschluss zu.

Weiteres hierzu erfahren Sie von den erfahrenen Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 13.09.2010

   
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