Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dienstvertrag
Das Dienstvertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Besonders geregelt sind so genannte Dienste höherer Art. Der typische Dienstvertrag ist jedoch heutzutage der Arbeitsvertrag, so dass die Regelungen zum Dienstvertragsrecht zugleich die Grundregeln des Arbeitsvertragsrechtes sind. Der Dienstvertrag ist abzugrenzen zum Werkvertrag bei dem der Auftragnehmer nicht die Ableistung eines Dienstes, sondern die Erstellung eines Werkes schuldet. Der Werkunternehmer schuldet damit einen Erfolg, nämlich die vertragsgemäße Herstellung des vereinbarten Werkes.
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