Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Deliktsrecht
Allgemein gesprochen befasst sich das Deliktsrecht mit den Rechtsbeziehungen, die aufgrund eines schädigenden Ereignisses zwischen zwei oder mehr Parteien entstehen. Es wird auch "Recht der unerlaubten Handlungen" genannt, da es eben ein solches unerlaubtes Verhalten einer Person voraussetzt, das negative Auswirkungen auf die Rechtsgüter - zum Beispiel das Eigentum - eines anderen zur Folge hat. Geregelt ist dieses Rechtsgebiet in den §§ 823 - 853 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Deliktsrecht ist zum einen Haftungsrecht, da es die Verantwortung des "Schädigers" gegenüber dem "Geschädigten" regelt, zum anderen ist es aber auch Schadensersatzrecht, da es den Schädiger in aller Regel zur Leistung von Schadensersatz an die geschädigte Person verpflichtet. Wichtig ist, dass deliktsrechtliche Ansprüche schon allein aus einer Verletzung von Pflichten entstehen, die gegenüber jedermann zu beachten sind. Es ist zum Beispiel grundsätzlich verboten, jemand anderem körperlichen Schaden zuzufügen. Damit bedarf eben gerade keines vertraglichen Rechtsverhältnisses oder irgendeiner Form von Sonderrechtsbeziehung.
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