Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dauerschuldverhältnis
Bei einem Dauerschuldverhältnis sind die Vertragsparteien zu wiederkehrenden Leistungen über eine gewisse Dauer hin verpflichtet, z.B. bei einem Mietvertrag oder einem Telekommunikationsvertrag. Eine Dauerschuldverhältnis kann auf unbestimmte Zeit oder auf bestimmte Zeit hin geschlossen werden. Dauerschuldverhältnisse sind gemäß § 314 BGB unter bestimmten Bedingungen kündbar. Kündigungen von Verträgen auf bestimmte Zeit sind dabei nur unter besonderen Bedingungen möglich.
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Stand: 16.08.2010
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