Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, mit dem sich der Bürge gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeit eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen. Zahlt der Schuldner nicht, kann demnach der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen. Nach der gesetzlichen Regelung kann der Bürge jedoch einwenden, dass der Gläubiger vor dieser Inanspruchnahme gegen den Schuldner gerichtlich vorgehen und auch einen erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuch unternehmen muss, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen darf (Einrede der Vorrausklage). Der Gläubiger kann aber mit dem Bürgen abweichend von der gesetzlichen Regelung vereinbaren, dass er ihn schon dann in Anspruch nehmen darf, nachdem er den Schuldner erfolglos zur Zahlung aufgefordert hat. Dies ist die sogenannte häufig vereinbarte selbstschuldnerische Bürgschaft. Selbstverständlich kann zwischen Bürge und Gläubiger auch vereinbart werden, dass der Bürge für die Verbindlichkeit des Schuldners nur zeitlich befristet haftet und auch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Fragen zur Bürgschaft beantworten Ihnen gerne die auf Zivilrecht spezialisierten Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline. Halten Sie die schriftliche Bürgschaftserklärung bereit.
Stand: 29.09.2010
Arbeitslose Ehefrau muss nicht für den Kredit des Mannes haften Nürnberg (D-AH) - Was des einen seine Peanuts, sind des anderen seine Wackersteine: Verlangt eine Bank für den 50.000-Euro-Kredit eines Klein-Unternehmers eine 10.000-Euro-Bürgschaft der seit einem Jahr arbeitslosen Ehefrau, ...weiter lesen