Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bonitätsprüfung
Die so genannte Bonitätsprüfung dient der Überprüfung eines Vertragspartners hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit. Das Interesse einer Partei zielt stets darauf, mit einem solventen und zahlungsfähigen Vertragspartner einen Vertrag zu schließen. Die Bonitätsprüfung erfolgt daher meist vor Vertragsschluss.
Die Überprüfung der Bonität eines potentiellen Vertragspartners erfolgt oft über so genannte Auskunfteien. Die Einholung dieser Auskünfte ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in jedem Fall zulässig.
Etwa im Mietrecht wird daher oft auf die so genannte Selbstauskunft zurückgegriffen. Diese Selbstauskunft umfasst regelmäßig Fragen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen eines Mietinteressenten. Nicht alle Fragen sind jedoch hierbei zulässig. Insbesondere wurden Fragen zum Familienstand, zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, Vorstrafen oder zu vorangegangenen Mietverhältnissen oder einer Parteizugehörigkeit von der Rechtsprechung als unzulässig angesehen.
Zu allen weiteren Fragen einer Bonitätsprüfung sowie zu Fragen des "Schufa-Rechts" berät Sie ein in diesem Fachgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen bereit. Stand: 03.05.2010