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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema BGB

Bei juristischen Fragen zum Thema BGB sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Zivilrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Rechtslexikon: BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB genannt, trat am 1.1.1900 in Kraft. Das bürgerliche Recht ist Teil des Privatrechts. Es umfasst die für alle Bürger geltenden privatrechtlichen Regelungen. Neben dem bürgerlichen Recht, dem allgemeinem Privatrecht, stehen die Sonderprivatrechte, die für bestimmte Berufsgruppen oder auch Sachgebiete spezielle Regelungen enthalten, z.B. das HGB oder das GmbHG.

Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt, es umfasst den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Seit der Schuldrechtsreform, die seit 1.1.2002 in Kraft getreten ist, unterscheidet das BGB die Bürger bei Rechtsgeschäften zusätzlich danach, ob sie bezogen auf das jeweilige Rechtsgeschäft Unternehmer oder Verbraucher sind.
Weitere Themen:

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Ob er will oder nicht - 80-jähriger muss sich von seiner Ehefrau trennen
Nürnberg (D-AH) - Auch hohes Alter und drohende Einsamkeit sind keine rechtlich ausreichenden Gründe, eine gescheiterte Ehe gegen den Willen des anderen Partners aufrechtzuerhalten. Das hat jetzt im Fall eines 80-jährigen Klägers das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az. 9 UF 208/06). Wie die telefonische ...weiter lesen


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Ob er will oder nicht - 80-jähriger muss sich von seiner Ehefrau trennen

Nürnberg (D-AH) - Auch hohes Alter und drohende Einsamkeit sind keine rechtlich ausreichenden Gründe, eine gescheiterte Ehe gegen den Willen des anderen Partners aufrechtzuerhalten. Das hat jetzt im Fall eines 80-jährigen Klägers das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az. 9 UF 208/06).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, lebt die Frau des Mannes schon über drei Jahre von ihm getrennt. Damit besteht nach einschlägiger Rechtsprechung die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr und es ist nicht zu erwarten, dass die Ehegatten sie wiederherstellen werden.
Bei seiner persönlichen Anhörung hatte der betagte Mann erklärt, die Trennung sei für ihn eine große Belastung. Weil er mit der Pflege von Haushalt und Grundstück alleine überfordert sei, könne sich auch seine altersbedingt angeschlagene Gesundheit weiter verschlechtern.
Zwar darf laut BGB eine Ehe trotz ihres Scheitern nicht geschieden werden, wenn und so lange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine schwere Härte darstellen würde, bestätigt die Rechtsanwältin. Doch die Beschwernisse des alten Mannes wären Härten, die nach Ansicht der Brandenburger Richter bei jeder Trennung und Scheidung auftreten können. Zumal sie sich durch eine neue Partnerschaft oder durch familiäre, freundschaftliche oder professionelle Hilfestellungen zumeist beseitigen oder vermindern lassen. Und für eventuell mit dem Alleinsein verbundene Ängste des 80-jährigen gäbe es ja einen entsprechenden seelsorgerischen und ärztlichen Beistand.


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