Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Besitzrecht
Das Besitzrecht stellt die Berechtigung des Besitzers gegenüber dem Eigentümer dar, die tatsächliche Gewalt über die Sache auszuüben. Es wird zwischen dinglichen Rechten, z.B. Dauerwohnrecht, Erbbaurecht und Anwartschaftsrecht und obligatorischen Rechten, z.B. Miete oder Pacht unterschieden, die auf vertraglichen oder gesetzlichen Beziehungen zum Eigentümer beruhen. Der Begriff Besitz bezeichnet die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache, unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache.
Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist daher nicht, ob diese Sache in seinem Eigentum steht, sondern nur, ob die tatsächliche Gewalt über die Sache ausgeübt wird. Das Besitzrecht weist den Besitzer als denjenigen aus, der die tatsächliche Gewalt ausüben darf.
Bei der Frage, ob jemand Eigentum oder berechtigten bzw. unberechtigten Besitz hat, können zahlreiche schwierige Rechtsfragen auftauchen, die Ihnen ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten im Rahmen einer telefonischen Rechtsberatung beantworten kann.
Stand: 03.05.2010