Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bereicherungsrecht
Das Bereicherungsrecht regelt vor allem, unter welchen Umständen eine (natürliche oder juristische) Person eine Forderung von einer anderen Person zurückfordern kann. Das Bereicherungsrecht ist insbesondere in den §§ 812 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, die allerdings für den juristischen Laien nur sehr schwer verständlich sind.
Daneben bestehen Regelungen in anderen Bereichen des Zivilrechts, die auf die Vorschriften des Bereicherungsrechts verweisen. Man unterscheidet dabei grundlegend Rechtsgrund- und Rechtsfolgenverweisungen. Insbesondere ist fraglich, ob und unter welchen Umständen, zum Beispiel nach einem Verbrauch des Erlangten, dieses noch zurückgefordert werden kann, da hierfür umfangreiche gesetzliche Regelungen bestehen.
Bei Fragen zum Bereicherungsrecht kann Ihnen ein/e spezialisierte/r Rechtsanwältin/-anwalt der Deutschen Anwaltshotline meist in wenigen Minuten telefonisch abschließend weiterhelfen. In komplexeren Fällen kann er/sie Ihnen die weitere Vorgehensweise erklären und sorgt dafür, dass Sie negative Rechtsfolgen wie die Verjährung einer Forderung oder die Aufwendung unnützer Kosten für eine Rechtsverfolgung vermeiden. Stand: 03.05.2010
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