Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beratervertrag
Der Beratungsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Er kann schriftlich, mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden.
Der Beratervertrag zieht, rechtlich betrachtet, häufig Haftungsfragen nach sich. Der Berater haftet im Einzelfall für die Schlechterfüllung des Beratervertrages.
Die Haftung eines Beraters kann rechtlich grundsätzlich eintreten, wenn ein Berater verbindlich bestimmte Auskünfte erteilt und für die Richtigkeit dieser Auskünfte im Geschäftsverkehr einsteht.
Als wesentliche Voraussetzung der Beraterhaftung muss eine Schlechtleistung vorliegen.
Berater, die von Berufs wegen beraten, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte u.a. haften für jegliche Falschauskünfte. Daher sind diese durch ein ausgiebiges Berufsrecht reglementierten Berufe mit der Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verbunden.
Insofern kann man bei diesen beruflichen Beratern sicher sein, dass im Haftungs- und Schadensfall auch eine hinreichende Liquidität gegeben ist.
Bei Fragen zur Beraterhaftung wenden Sie sich gerne an einen zugelassenen Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline, der in wenigen Minuten am Telefon entweder Ihre Chancen beurteilt oder bei komplizierten Fällen den weiteren Weg aufzeigt, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.